Über unser Beratungsangebot

 

 

Mietertipp

Ich bin Mieterin einer Einliegerwohnung, die über der Wohnung meines Vermieters liegt. Das Haus besteht nur aus diesen beiden Wohneinheiten. Mein Vermieter hat mir ohne Angabe von Gründen gekündigt. Auf meine Nachfrage erklärte er, dass er keinen Kündigungsgrund benötige und im Übrigen den ewigen Streit mit mir leid sei. Ist das rechtens?

Grundsätzlich dürfen Vermietende einen Wohnraummietvertrag nur kündigen, wenn sie einen wichtigen Grund haben. Für eine Einliegerwohnung gilt dies ausnahmsweise nicht, wenn Vermietende und Mietende im gleichen Haus leben und es neben diesen zwei Wohnungen keine weitere gibt. In einem solchen Fall dürfen Vermietende das Mietverhältnis ohne Grund kündigen. Allerdings verlängert sich die gesetzliche Kündigungsfrist für Vermietende um drei Monate und beträgt somit mindestens sechs Monate.

Mietertipp:    Allgemeinstrom
Geben Vermietende in der Betriebskostenabrechnung die Kostenposition „Allgemeinstrom“ an, ist die Abrechnung über diese Kostenposition formell unwirksam. Denn nach § 2 Nr. 11 der BetrKV sind nur Kosten für die Hausbeleuchtung (Außenbeleuchtung, Beleuchtung von Kellern, Böden, Fluren und Waschräumen sowie von Klingeln und Hausnummern) als Betriebskosten umlagefähig (AG Hamburg, Urt. v. 21.12.2022 – 49 C 149/22, WuM 2023, 139).

 

Mietertipp:     Frau Holle
Das Ausschütteln von Decken, Betten, Laken oder Tischtüchern aus einem Fenster der Wohnung oder vom Balkon ist erlaubt, wenn sich weder Gegenstände in den Decken noch Personen unterhalb des Fensters befinden (AG München, Urt. 12.5.14 - 424 C 28654/13).

 

Mietertipp:

Man liest derzeit viel über das Heizungsgesetz. Muss ich damit rechnen, dass viele Vermietende schon dieses Jahr eine neue Heizung einbauen und sich deshalb kräftig die Miete erhöht?
Bei bestehenden Heizungsanlagen besteht vorm 1. Januar 2045 keine Pflicht, die Heizung auszutauschen. Da noch keine öffentlichen Fördermittel zur Verfügung stehen, ist es unwahrscheinlich, dass Vermietende zeitnah „freiwillig“ tätig werden. Eine Mieterhöhung nach Heizungstausch ist begrenzt auf maximal 50 Cent pro m² innerhalb von sechs Jahren. Hat die Wohnung beispielsweise 70 m², können Vermietende die Miete um maximal 35 Euro pro Monat erhöhen.

 
 
 

­­­DMB-SMART-MIETER-APP // Mietminderung bei Mängeln
 
Liebe Mieterfreundinnen und Mieterfreunde,
 
wir freuen uns, Ihnen ab sofort unsere neue Mietrechts-App „SMART MIETER“ zum Thema „Mietminderung bei Mängeln“ kostenlos zur Verfügung stellen zu können.
 
Bitte nutzen Sie den folgenden Link: smart-mieter.mieterbund.de/.
 
Die DMB-SMART-MIETER-App ist eine Web-Anwendung, die auf dem PC ebenso funktioniert wie auf Smartphones oder Tablets.

Über diesen Link können Sie Ihre Betriebskosten überprüfen:

An dieser Stelle erhaltet ihr ein schönes Video zur Mitgliedschaft im Mieterverein.

https://youtu.be/tJPv_4tc7EA