Auf diesen Seiten kann sich der interessierte Mieter über die Leistungen des Vereins informieren.

Beratung - aber wie?

Sie erwarten zu Recht, dass wir Sie als Mitglied unseres Vereins optimal beraten. Deshalb ist es wichtig, dass Sie wissen, wie wir unsere Beratung organisiert haben. Ob Sie anrufen oder vorbeikommen, zunächst erreichen Sie die Mitarbeiter einer Beratungsstelle. Dort können alle Fragen zur Mitgliedschaft geklärt und Termine zur Beratung Ihrer Mietprobleme vereinbart werden. Die Mitarbeiter dürfen keine Beratung zu Mietproblemen durchführen!

Um eine kontinuierliche Beratung durchführen zu können und Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, führen wir alle Beratungen zu Mietproblemen nur nach Anmeldung durch. Die Termine erhalten Sie telefonisch oder persönlich zu den Sprechzeiten in unseren Beratungsstellen.

 

Rechtsberatung

Unsere Mitglieder stellen ihre Mietrechtsprobleme den Beratern des Vereins vor. Das geschieht im allgemeinen in den Beratungsstellen. Wichtig ist dabei, dass die persönlichen Unterlagen wie Mietvertrag, Betriebskostenabrechnung usw. sowie der bisherige Schriftverkehr mit dem Vermieter vorgelegt werden. Die Berater stellen an Hand der Darlegung des Mieters und der Unterlagen die rechtliche Situation fest. Danach werden die Mitglieder beraten. In jedem Fall werden dem Mitglied seine Rechte und Pflichten konkret dargestellt.

Die Rechtsberatung ist eine kostenlose Leistung des Vereins für seine Mitglieder. Merkblatt Rechtsberatung

 

Rechtsbesorgung

Bei komplizierteren Sachverhalten oder wenn das Mitglied aus gesundheitlichen oder Altersgründen nicht allein in der Lage ist, sein Problem zu lösen, bietet der Verein als freiwillige Leistung die Rechtsbesorgung an. Rechtsbesorgung ist die Vertretung des Mitglieds mit dem Ziel einer außergerichtlichen Einigung. Für die Rechtsbesorgung wird mit dem Mitglied eine Vereinbarung abgeschlossen. Bei der Vermittlung einer außergerichtlichen Einigung wird der Mieterverein (bei Bedarf) vom Mitglied bevollmächtigt. Die Vollmacht umfasst auch die Befugnis zur Abgabe und Entgegennahme von Willenserklärungen im Zusammenhang mit außergerichtlichen Verhandlungen.

Die Rechtsbesorgung erfolgt gegen eine Gebühr, deren Höhe ergibt sich aus der Gebührenordnung.

 

Rechtsschutz

Grundsätzlich lässt sich nicht ausschließen, dass trotz der Bemühungen von Mitglied und Verein seitens des Vermieters Klage erhoben wird. Ebenso gibt es u.U. für den Mieter Gründe zu Rechtsklagen. Um das Prozesskostenrisiko gering zu halten, sind die Mitglieder des Mietervereins Finsterwalde bezogen auf die Mietsache rechtsschutzversichert. Damit ist gesichert, dass aus finanziellen Gründen im Klagefall nicht "klein beigegeben" werden muss. Versichert ist jeder Schadenfall bis 20.000 Euro bei einer Eigenbeteiligung von höchstens 150 Euro. Wie bei jeder Rechtsschutzversicherung (RSV) sind allerdings nur solche Schäden gedeckt, deren Ursache nach einer Wartezeit von 3 Monaten nach Beitritt zur RSV neu entsteht. Der Beitrag zur RSV ist im Halbjahresbeitrag enthalten. Haben Mieter schon eine Mietrechtsschutzversicherung, so wird von einer zweiten Versicherung abgesehen.

Im Schadenfall löst der Verein eine Schadenmeldung an den Versicherungsgeber aus. Von dort erfolgt dann eine Deckungszusage, wenn alle Erforderlichkeiten (Beratung durch einen Rechtsberater des Vereins zu dem Schadensfall wurde durchgeführt; es besteht keine Vorvertraglichkeit) erfüllt sind, in der Regel unmittelbar an den beauftragten Anwalt. Die anwaltliche Vertretung wird durch den Verein nicht selbst übernommen. Das Mitglied hat hier völlig freie Hand bei der Beauftragung eines Anwaltes. Mit der Beauftragung entsteht dann ein vom Mieterbund Finsterwalde völlig unabhängiges neues Rechtsverhältnis zwischen dem Mieter und dem Anwalt.

Nähere Angaben zur Rechtsschutzversicherung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt Rechtsschutz, welches bei Aufnahme mit der Satzung ausgehändigt wird.

 

Wohnflächenberechnung

Häufig stellt sich nach Bezug der Wohnung die Frage: "Stimmt die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche?" Haben Sie Zweifel an der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche, so können Sie als Mitglied durch unsere Arbeitsgruppe "Wohnungsbegehung" Ihre Wohnung ausmessen und die tatsächliche Wohnfläche berechnen lassen. Bitte vereinbaren Sie zuvor eine Beratung mit einem Berater. Diese Dienstleistung erfolgt gegen eine Gebühr, deren Höhe ergibt sich aus der Gebührenordnung.

 

Wohnungsbegehung

Bei Mängeln der Mietsache hilft der Mieterverein seinen Mitgliedern berechtigte Ansprüche gegenüber dem Vermieter zu realisieren. Zur Klärung der Sachlage vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Bei der Beratung kann zur weiteren Klärung des Schadens eine Wohnungsbegehung vereinbart werden. Die Wohnungsbegehung wird nach Terminabsprache von unseren Mitgliedern der Arbeitsgruppe "Wohnungsbegehung" durchgeführt. Die Wohnungsbegehung erfolgt gegen eine Gebühr, deren Höhe ergibt sich aus der Gebührenordnung.

 

Wohnungsübergabe

Beim Auszug aus der bisherigen Wohnung kann es zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Vermieter und Mieter kommen. Insbesondere gibt es häufig unterschiedliche Auffassungen darüber, in welchem Zustand die zu übergebende Wohnung sein muss. Der Mieterverein bietet daher seinen Mitgliedern an, bei der Wohnungsübergabe mit anwesend  und bei der Anfertigung des Übergabeprotokolls behilflich zu sein. Bitte vereinbaren Sie zuvor eine Beratung mit einem Berater. Diese Dienstleistung erfolgt gegen eine Gebühr, deren Höhe ergibt sich aus der Gebührenordnung.